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Hexlizer Folien-Visualizer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt) für den Dienst Hexlizer · Stand: 16. September 2026

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Impressum Datenschutz Datenschutz App AGB Kaufbedingungen AVV Barrierefreiheit

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt), Am Holderspfad 139, 47809 Krefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hans Traut („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Händler“) über die Nutzung des Dienstes Hexlizer.
  2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können ihn nicht bestellen.
  3. Abweichende Bedingungen des Händlers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Preise, Zahlungsweisen und Abrechnungsbedingungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Hexlizer ist ein KI-gestützter Folien-Visualizer. Endkunden des Händlers laden ein Foto ihres Fahrzeugs hoch, wählen eine Folie aus dem Katalog des Händlers und erhalten ein erzeugtes Bild („Render“), das das Fahrzeug in dieser Folie zeigt.
  2. Der Anbieter stellt hierfür bereit: (a) den zentralen Render-Dienst mit Schnittstelle, (b) je nach Vereinbarung ein Plugin für Shopware 5 oder Shopware 6, ein JavaScript-Widget zur Einbindung in andere Shopsysteme und Websites oder einen eigenständigen Hexlizer-Link für die Nutzung ohne Shop (etwa im Ladengeschäft auf Tablet oder PC), (c) einen Mandantenzugang mit Katalog, Kontingent, erlaubten Domains und Statistik, (d) teilbare Ergebnisseiten für Endkunden.
  3. Renders sind computergenerierte Visualisierungen. Sie geben Farbe, Finish und Wirkung einer Folie näherungsweise wieder und stellen keine verbindliche Farb- oder Produktzusage dar. Der Anbieter schuldet die Erzeugung eines Renders, nicht ein bestimmtes gestalterisches Ergebnis.
  4. Jedes erzeugte Render trägt unten rechts eine dezente Wortmarke „Hexlizer“ (Logo). Mit der Logo-Option nach § 4 Abs. 5 oder im Tarif Pro wird stattdessen ein vom Händler bereitgestelltes Logo eingesetzt. Der Händler sichert zu, über die erforderlichen Rechte an diesem Logo zu verfügen.
  5. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, insbesondere das eingesetzte KI-Modell oder den Modellanbieter wechseln, sofern die Leistung im Wesentlichen erhalten bleibt.

§ 3 Vertragsschluss, Testzugang, Buchung, Einrichtung

  1. Nutzungsvertrag und Testzugang. Mit der Registrierung auf der Website vereinbaren der Anbieter und der Händler die Nutzung von Hexlizer nach diesen Bedingungen und schließen den Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die handelnde Person stimmt beidem bei der Registrierung für den Händler ausdrücklich zu und bestätigt ihre Vertretungsbefugnis. Die Registrierung ist kostenlos und umfasst einen Testzugang mit einer bei der Registrierung genannten einmaligen Anzahl an Testbildern. Daraus entsteht keine Zahlungspflicht und kein kostenpflichtiges Abonnement. Der Nutzungsvertrag besteht unabhängig von einem Abonnement; er bleibt nach dessen Ende bestehen, damit der Händler jederzeit ein neues Abonnement buchen kann. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung kostenloser Testbilder besteht nicht.
  2. Vertragsdaten. Vor der ersten Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements ergänzt der Händler im Kundenbereich seine Vertragsdaten (Firma bzw. bei nicht eingetragenen Einzelunternehmern vollständiger Vor- und Nachname, Anschrift, vertretungsberechtigte Person und deren Funktion) und bestätigt diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der dann geltenden Fassung. Liegt eine neue Fassung vor, gilt sie erst mit dieser Bestätigung.
  3. Buchung. Das kostenpflichtige Abonnement bucht der Händler im Kundenbereich. Buchbar ist es für Händler mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder Norwegen. Der Händler wählt ein Paket und gegebenenfalls die Logo-Option und wird zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Dort werden Paket, Preis, etwaiger Rabatt, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag angezeigt; der Händler gibt Rechnungsadresse und Zahlungsart ein. Bis zum Absenden kann er seine Eingaben dort korrigieren oder über „Zurück“ ohne Buchung in den Kundenbereich zurückkehren. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abonnements ab, sobald die Bezahlseite den Vorgang abschließt. Lehnt die Bezahlseite die gewählte Zahlungsart bereits beim Absenden ab, ist keine Bestellung eingegangen; der Händler erhält dort unmittelbar einen Hinweis und kann eine andere Zahlungsart wählen.
  4. Eingang, Annahme, Bestätigung. Nach Eingang der verbindlichen Bestellung versendet der Anbieter unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung, unabhängig vom Abschluss der Zahlungsprüfung und unabhängig davon, ob der Händler in den Kundenbereich zurückkehrt. Sie bestätigt ausschließlich den Eingang der Bestellung und ist noch keine Annahme. Erfolgen Freischaltung und Vertragsbestätigung bereits unverzüglich, dient die Vertragsbestätigung zugleich als Eingangsbestätigung. Der Anbieter nimmt die Bestellung durch Freischaltung des gebuchten Pakets an; die Vertragsbestätigung wird erst nach dieser Freischaltung versendet. Die Freischaltung erfolgt nach erfolgreicher Bestätigung der erstmaligen Zahlung, spätestens jedoch am zweiten Werktag danach; Werktage im Sinne dieser Frist sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Ist der erstmalige Rechnungsbetrag vollständig durch einen Rabatt gedeckt, tritt für die Freischaltungsfrist und den Beginn des ersten Abrechnungszeitraums an die Stelle der erfolgreichen erstmaligen Zahlung der erfolgreiche Abschluss der Buchung ohne Zahlungspflicht. Die Vertragsbestätigung enthält das gebuchte Paket, Zusatzoptionen, Preise, Rabatte, Beginn und Ende des ersten Abrechnungszeitraums, den nächsten Abrechnungstermin und die geltenden Fassungen dieser Bedingungen und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Erfolgt die Freischaltung nicht innerhalb der genannten Frist, kommt das kostenpflichtige Abonnement nicht zustande, und bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Scheitert die erstmalige Zahlung endgültig, kommt das kostenpflichtige Abonnement ebenfalls nicht zustande. Der Nutzungsvertrag nach Absatz 1 und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleiben davon unberührt. Eine spätere Rückbuchung lässt einen bereits erfolgten Vertragsschluss unberührt.
  5. Vertragstext, Sprache. Diese Bedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung sind vor der Registrierung und vor jeder Buchung abrufbar und speicherbar; die veröffentlichten Fassungen stehen dauerhaft als PDF unter hexlizer.de/downloads/ bereit. Während der Vertragslaufzeit sind im Kundenbereich eine ausgefüllte Vertragsausfertigung sowie unter „Abo verwalten“ die Rechnungen abrufbar. Die Vertragsbestätigung per E-Mail enthält die individuellen Buchungsdaten. Vertragssprache ist Deutsch.
  6. Individuelle Vereinbarung. Abweichend von den Absätzen 3 und 4 kann der Händler auch per E-Mail bestellen. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande; Zahlungsweise und Preise können in Textform abweichend vereinbart werden.
  7. Die Einrichtung ist im Tarif enthalten; eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter den Katalog des Händlers kostenlos aus dessen Shop oder aus einer Liste (z. B. CSV-Datei) des Händlers. Der Händler kann den Dienst auch selbst einbinden (Plugin, Widget oder eigener Link) und seinen Katalog selbst pflegen.
  8. Der Händler benennt die Websites bzw. Shops (Domains), auf denen der Dienst eingebunden wird; deren zulässige Anzahl richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der öffentliche Schlüssel ist an diese Domains gebunden; der geheime Schlüssel ist vertraulich zu behandeln und nur serverseitig zu verwenden.

§ 4 Tarife, Kontingent, Paketwechsel, Logo-Option, Aktionscodes

  1. Die Nutzung wird über ein monatliches Abonnement abgerechnet. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website genannten Tarife, derzeit jeweils netto je Monat: Starter 49 € (150 Bilder je Monat, 1 Website oder Shop), Business 99 € (400 Bilder je Monat, bis zu 3 Websites oder Shops), Pro 199 € (1.000 Bilder je Monat, unbegrenzte Zahl an Websites oder Shops, eigenes Logo inklusive).
  2. Ein Bild entspricht einem erfolgreich erzeugten Render. Fehlgeschlagene Renders (Fehlermeldung des Dienstes, Abbruch, kein Ergebnisbild) werden dem Kontingent nicht belastet.
  3. Das Kontingent gilt je Abrechnungszeitraum. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der erfolgreichen erstmaligen Zahlung beziehungsweise, bei vollständiger Deckung durch einen Rabatt, mit dem erfolgreichen Abschluss der Buchung ohne Zahlungspflicht (§ 3 Abs. 4); er endet am gleichen Tag des Folgemonats; fehlt dieser Tag im Folgemonat, endet er mit dessen letztem Tag. Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie der nächste Abrechnungstermin werden in der Vertragsbestätigung angegeben; die wiederkehrende Abrechnung und die Erneuerung des Kontingents richten sich nach diesem Zeitraum, ein Paketwechsel ändert ihn nicht. Verzögert sich die Freischaltung aus Gründen, die der Händler nicht zu vertreten hat, um mehr als 24 Stunden nach dem maßgeblichen Beginn des ersten Abrechnungszeitraums, erhält er eine zeitanteilige Gutschrift für die gesamte Verzögerung. Diese wird mit der nächsten Rechnung verrechnet; endet das Abonnement vorher, wird der verbleibende Betrag erstattet. Gesetzliche Rechte wegen einer verspäteten oder unterbliebenen Leistung bleiben unberührt. Bei individueller Vereinbarung (§ 3 Abs. 6) beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung. Bei einem Paketwechsel werden die im laufenden Abrechnungszeitraum bereits verbrauchten Bilder auf das neue Kontingent angerechnet. Nicht genutzte Bilder verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums; sie werden weder in den Folgezeitraum übertragen noch ausgezahlt. Davon unberührt bleibt die anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge, wenn der Händler den Vertrag außerordentlich kündigt, weil er einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht (§ 5 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags).
  4. Bilder über das monatliche Kontingent hinaus werden nicht gesondert berechnet; eine automatische Mehrberechnung findet nicht statt. Der Händler wird per E-Mail informiert, wenn 20 % des Kontingents verbleiben. Ist das Kontingent aufgebraucht, stehen bis zu einem Paketwechsel nach Absatz 6 oder bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums keine weiteren Bilder zur Verfügung.
  5. Logo-Option. In den Tarifen Starter und Business kann der Händler gegen 19 € netto je Monat sein eigenes Logo anstelle der Wortmarke „Hexlizer“ auf den Rendern einsetzen. Im Tarif Pro ist die Logo-Leistung enthalten. Der Händler kann die Logo-Option bei der Buchung oder später im Kundenbereich hinzubuchen; das Logo lädt er im Kundenbereich hoch. Vor dem späteren Hinzubuchen zeigt der Kundenbereich die Leistung, den Monatspreis und den sofort fälligen Betrag an; mit dem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ beauftragt der Händler die angezeigte Vertragsänderung und die Belastung der hierfür fälligen Beträge über seine hinterlegte Zahlungsart. Die Logo-Option gilt ab der Buchung; für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird der Preis zeitanteilig sofort abgerechnet, danach zusammen mit dem Monatstarif. Der Händler kann die Logo-Option jederzeit im Kundenbereich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abbestellen; bis dahin bleibt sie wirksam, und eine anteilige Gutschrift erfolgt nicht. Er kann die Abbestellung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kostenfrei zurücknehmen; die Option wird dann zu den vereinbarten Konditionen fortgeführt. Wechselt der Händler in den Tarif Pro, endet eine gebuchte Logo-Option mit dem Wechsel; der für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums bereits berechnete Betrag wird zeitanteilig mit der nächsten Monatsrechnung verrechnet und, soweit das Abonnement vorher endet, erstattet. Beim Wechsel aus dem Tarif Pro in ein kleineres Paket entfällt die darin enthaltene Logo-Leistung mit Wirksamwerden des Wechsels, sofern der Händler die kostenpflichtige Logo-Option nicht ausdrücklich hinzubucht.
  6. Paketwechsel. Der Händler kann im Kundenbereich unter „Abo verwalten“ jederzeit in ein größeres Paket wechseln. Vor dem Wechsel wird der sofort fällige Betrag angezeigt. Der Wechsel gilt sofort; das höhere Kontingent steht ab dem Wechsel zur Verfügung, und die Differenz zum bisherigen Tarif wird für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums zeitanteilig sofort abgerechnet und über die hinterlegte Zahlungsart belastet. Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Ein Aufschlag für den Wechsel fällt nicht an. Zeitanteilige Belastungen und Gutschriften berücksichtigen die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Rabatte. Für Beträge aus einem Paketwechsel oder einer Zusatzbuchung, deren Belastung fehlschlägt, gilt § 5 Abs. 5.
  7. Der Anbieter kann je Mandant Nutzungsgrenzen für Endkunden (Standard: 3 Bilder je Anschluss am Tag und 10 in 30 Tagen) und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch einsetzen. Der Händler kann das Limit im Rahmen des Zumutbaren anpassen lassen.
  8. Aktionscodes. Der Anbieter kann Aktionscodes ausgeben. Ein Aktionscode gilt nur zu den bei seiner Ausgabe genannten Bedingungen; diese bestimmen insbesondere die Höhe des Rabatts, ob er ausschließlich für die erste Rechnung, für einen bezeichneten Zeitraum ab Einlösung oder für die Dauer des ununterbrochen bestehenden Abonnements gilt, sowie gegebenenfalls Einlösezeitraum und Anzahl der Einlösungen. Ein Aktionscode kann nur bei der ersten kostenpflichtigen Buchung eines Abonnements auf der Bezahlseite eingelöst werden; der kostenlose Testzugang gilt nicht als kostenpflichtige Buchung. Eine nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen. Aktionscodes sind nicht mit anderen Aktionscodes kombinierbar und nicht in bar auszahlbar; persönlich ausgegebene Codes dürfen nur vom bezeichneten Empfänger eingelöst werden. Ein Rabatt gilt für das gesamte Abonnement einschließlich der Logo-Option und bleibt bei einem Paketwechsel erhalten; die Rücknahme einer Kündigung vor Vertragsende unterbricht das Abonnement nicht. Die Sperrung eines Codes für künftige Einlösungen lässt bereits wirksam vereinbarte Rabatte unberührt.

§ 5 Preise, Zahlung

  1. Preise, Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Wird die Leistung für das Unternehmen eines Händlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erbracht und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren. Die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss dem Leistungsempfänger zugeordnet sein. Bei Unternehmern außerhalb der Europäischen Union richtet sich die steuerliche Behandlung nach dem Leistungsort und den dort geltenden Vorschriften. Der Händler gibt sein Land und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zutreffend an und aktualisiert Änderungen im Kundenbereich. Stellt sich aufgrund unzutreffender Angaben heraus, dass auf die vereinbarte Nettovergütung Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist, berichtigt der Anbieter die Rechnung und berechnet diese nach. Weitergehende Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  2. Zahlungsabwicklung. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; die beteiligten Stripe-Gesellschaften richten sich nach den Bedingungen von Stripe für die eingesetzten Leistungen. Der Vertrag über Hexlizer besteht ausschließlich mit dem Anbieter. Der Monatstarif und die Logo-Option sind monatlich im Voraus zu zahlen: erstmals bei der Buchung, danach jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums. Der Händler beauftragt die Belastung der jeweils fälligen Beträge über die bei der Buchung hinterlegte oder später im Kundenbereich geänderte Zahlungsart, bis das Abonnement endet. Die verfügbaren Zahlungsarten werden auf der Bezahlseite angezeigt. Für freiwillig genutzte Dienste des Zahlungsdienstleisters gelten die dort gesondert vereinbarten Bedingungen.
  3. Zeitanteilige Beträge. Zeitanteilige Beträge aus einem Wechsel in ein größeres Paket (§ 4 Abs. 6) oder dem Hinzubuchen der Logo-Option (§ 4 Abs. 5) werden sofort abgerechnet und belastet. Der tatsächliche Belastungszeitpunkt richtet sich nach der Zahlungsart.
  4. Rechnungen. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die hinterlegte Adresse übermittelt und sind im Kundenbereich unter „Abo verwalten“ abrufbar. Soweit gesetzlich eine strukturierte elektronische Rechnung erforderlich ist, erfolgt die Ausstellung in einem entsprechenden Format. Im Übrigen stimmt der Händler der elektronischen Übermittlung, insbesondere als PDF, zu.
  5. Fehlgeschlagene Zahlung. Dieser Absatz gilt für Zahlungsforderungen aus einem bereits zustande gekommenen Abonnement einschließlich späterer Vertragsänderungen. Für die erstmalige Zahlung beim Vertragsschluss gilt § 3 Abs. 4. Schlägt eine Belastung fehl, fordert der Anbieter den Händler per E-Mail zur Zahlung auf, setzt ihm darin eine Frist von 14 Tagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung und weist auf die mögliche Aussetzung von Leistungen und die mögliche außerordentliche Kündigung hin. Innerhalb der Frist wird die Belastung erneut versucht; das Kontingent bleibt nutzbar. Soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Händlers liegt, hat er innerhalb der Frist für eine erfolgreiche Zahlung zu sorgen, insbesondere durch Aktualisierung der Zahlungsart unter „Abo verwalten“. Bleibt eine fällige und durchsetzbare Zahlung nach Ablauf der Frist aus, kann der Anbieter die betroffenen entgeltlichen Leistungen im gesetzlich zulässigen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend aussetzen. Bereits eingegangene Zahlungen und berechtigte Einwendungen werden vor einer Aussetzung berücksichtigt; ein geringfügiger Rückstand rechtfertigt keine vollständige Sperre, und eine Aussetzung erfolgt nicht allein wegen einer Störung, die im Verantwortungsbereich des Anbieters oder seines Zahlungsdienstleisters liegt. Die zur Begleichung offener Beträge und zur Verwaltung oder Kündigung des Abonnements erforderlichen Funktionen bleiben erreichbar. Nach Zahlungseingang wird eine Aussetzung unverzüglich aufgehoben. Der Anbieter kann außerdem nach § 10 Abs. 2 außerordentlich kündigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eines wichtigen Grundes vorliegen; die Kündigung wird per E-Mail erklärt und mit Zugang wirksam. Bis zur Vertragsbeendigung entstandene Zahlungsansprüche und etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Händler ersetzt die tatsächlich entstandenen, erforderlichen Kosten einer von ihm zu vertretenden Rückbuchung nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  6. Zahlung auf Rechnung. Ist Zahlung auf Rechnung individuell vereinbart (§ 3 Abs. 6), sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig; zeitanteilige Beträge aus einem Paketwechsel werden mit der nächsten Rechnung abgerechnet.
  7. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.

§ 6 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit oder Renderdauer zu. Der Dienst ist von Drittanbietern abhängig, insbesondere vom Anbieter des KI-Modells und vom Hosting. Für deren Verhalten haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Regeln; § 9 bleibt unberührt.
  2. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, angekündigt.
  3. Während eines Ausfalls werden keine Bilder verbraucht: Nur fertige Renders werden dem Kontingent belastet. Ist der Dienst innerhalb eines Abrechnungszeitraums an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht nutzbar, erhält der Händler auf Verlangen eine zeitanteilige Gutschrift des Monatstarifs für die Ausfalltage; sie wird mit der nächsten Rechnung verrechnet oder, wenn keine weitere Rechnung folgt, erstattet. Gesetzliche Rechte des Händlers, insbesondere auf Minderung, Schadensersatz oder Kündigung, bleiben davon unberührt und gelten auch bei kürzeren Ausfällen.

§ 7 Pflichten des Händlers

  1. Der Händler ist gegenüber seinen Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er schließt mit dem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag und ergänzt seine Datenschutzerklärung um die Verarbeitung durch Hexlizer, einschließlich der Übermittlung an den Unterauftragsverarbeiter OpenAI.
  2. Der Händler zeigt seinen Endkunden vor dem Upload Nutzungshinweise an (der Anbieter stellt Mustertexte bereit), die mindestens enthalten: Zweck der Verarbeitung, Übermittlung an OpenAI, Löschung der Fotos im Regelfall spätestens 24 Stunden nach dem Hochladen (stündlicher Löschlauf ab 23 Stunden), Speicherung von Protokollen zur Missbrauchserkennung bei OpenAI für regelmäßig bis zu 30 Tage, Bedingungen des Teilens (90 Tage öffentlich, Hinweis auf Kennzeichen und Personen), die freiwillige Bildfreigabe und den Charakter des Ergebnisses als Visualisierung.
  3. Der Händler stellt sicher, dass nur Fotos hochgeladen werden, an denen der Endkunde die erforderlichen Rechte hat, und dass keine rechtswidrigen Inhalte verarbeitet werden.
  4. Der Händler pflegt seinen Katalog (Folienbezeichnungen, Farbmuster, Produktlinks) und stellt sicher, dass er keine Rechte Dritter verletzt.
  5. Der Händler darf den Dienst nicht an Dritte weitervermieten, die Schnittstelle nicht über die bereitgestellten Plugins bzw. das Widget hinaus automatisiert nutzen und keine Maßnahmen zur Umgehung von Limits ergreifen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Händler für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Plugin bzw. Widget auf den benannten Domains einzusetzen.
  2. An den erzeugten Renders erhält der Endkunde das Recht, sie privat zu nutzen und zu teilen. Ein öffentliches Teilen durch den Endkunden erlaubt dem Händler keine Werbenutzung. Der Händler darf ein Render nur dann für eigene Werbung verwenden, wenn der Endkunde dafür im Visualizer ausdrücklich ein eigenes Häkchen gesetzt hat, in dem der Händler namentlich genannt ist. Der Anbieter stellt diese Freigabe technisch bereit und weist die erteilten Zwecke im Kundenbereich aus.
  3. Der Anbieter darf ein Render nur weiterverwenden, soweit der Endkunde ihm dafür im Visualizer eine eigene Einwilligung erteilt hat (Verbesserung des Dienstes und/oder Werbung für Hexlizer). Insoweit ist der Anbieter datenschutzrechtlich Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter. Ohne eine solche Einwilligung wird das Render mit dem nächsten Löschlauf ab 23 Stunden entfernt; hat der Endkunde es geteilt, gilt stattdessen die Frist von 90 Tagen. Sind Personen erkennbar, wird ausschließlich eine Fassung verwendet, in der sie unkenntlich gemacht sind.
  4. Rechte an Marken, Folienbezeichnungen und Produktbildern verbleiben bei den jeweiligen Inhabern.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Unbeschadet der Absätze 1 und 2 haftet der Anbieter nicht für Abweichungen zwischen Render und tatsächlicher Folierung, für Kaufentscheidungen von Endkunden auf Basis eines Renders oder für Inhalte, die Endkunden hochladen oder teilen. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt in jedem Fall unberührt.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperrung, Löschung

  1. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um einen Abrechnungszeitraum. Der Händler kann es zum Ende jedes Abrechnungszeitraums kündigen, im Kundenbereich unter „Abo verwalten“ oder in Textform; eine darüber hinausgehende Mindestbindung besteht nicht. Die Kündigung wird per E-Mail bestätigt; eine Kündigung im Kundenbereich kann der Händler bis zum Ende des Abrechnungszeitraums dort zurücknehmen. Der Anbieter kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. Bis zum Ende des Abonnements bleibt das Kontingent des laufenden Abrechnungszeitraums nutzbar, soweit die Nutzung nicht aufgrund einer gesetzlich und vertraglich zulässigen Aussetzung eingeschränkt ist. Nach Ende des Abonnements werden keine Entgelte für neue Abrechnungszeiträume berechnet; bis dahin entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen. Mit dem Abonnement enden die Logo-Option und ein etwaiger Rabatt aus einem Aktionscode; der Nutzungsvertrag nach § 3 Abs. 1 besteht fort. Beide Seiten können den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform kündigen; eine solche Kündigung berührt ein bestehendes kostenpflichtiges Abonnement und die dafür geltenden Kündigungsfristen nicht, der Nutzungsvertrag endet dann frühestens mit dem Abonnement.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Händler trotz Abmahnung gegen § 7 verstößt oder ein erheblicher Zahlungsrückstand trotz erfolgloser angemessener Zahlungsfrist (§ 5 Abs. 5) fortbesteht. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung. Soweit Mietrecht Anwendung findet, gelten insbesondere die Voraussetzungen des § 543 BGB; im Übrigen gilt § 314 BGB. Der Ablauf der Zahlungsfrist allein begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  3. Bestehen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, darf der Anbieter die betroffenen Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies zur Abwehr des Missbrauchs erforderlich und verhältnismäßig ist. Er informiert den Händler unverzüglich über die Maßnahme und ihre Gründe und hebt sie auf, sobald ihre Voraussetzungen entfallen. Die zur Verwaltung und Kündigung erforderlichen Funktionen bleiben erreichbar, soweit nicht gerade von ihnen eine konkrete Sicherheitsgefahr ausgeht. Ein bloßer Zahlungsrückstand begründet keinen Missbrauchsverdacht; insoweit gilt § 5 Abs. 5.
  4. Operative Abonnementdaten löscht der Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Ende des jeweiligen Abonnements. Ausgenommen sind diejenigen Daten, die weiterhin zur Abwicklung offener Vorgänge, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Diese werden auf den erforderlichen Umfang beschränkt, zweckgebunden aufbewahrt und gelöscht, sobald der jeweilige Aufbewahrungsgrund entfällt; der kostenlose Zugang bleibt bestehen. Nach Ende des Nutzungsvertrags werden die operativen Mandantendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Soweit einzelne Daten weiterhin zur Abwicklung offener Vorgänge, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden ausschließlich diese Daten zweckgebunden weiter aufbewahrt und gelöscht, sobald der Aufbewahrungsgrund entfällt. Zugangsschlüssel werden mit Ende des Nutzungsvertrags unbrauchbar. Besteht seit mindestens 24 Monaten kein Abonnement und erfolgte während dieses Zeitraums keine Anmeldung, kann der Anbieter den kostenlosen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen. Meldet sich der Händler innerhalb dieser Frist erneut an oder bucht er ein Abonnement, wird die angekündigte Beendigung wegen Inaktivität nicht durchgeführt. Kürzere Fristen bleiben kürzer: Endkunden-Fotos werden weiterhin im Regelfall spätestens 24 Stunden nach dem Hochladen gelöscht, geteilte Bilder nach 90 Tagen. Das Vertragsende verlängert keine dieser Fristen. Die genannten Löschfristen betreffen die Daten im laufenden System. Für verbliebene Kopien in Sicherungen des Hosting-Anbieters gilt ergänzend: Diese werden nach dessen derzeitiger Auskunft spätestens vier Wochen nach Erstellung der jeweiligen Sicherung entfernt. Sie werden nicht im laufenden Betrieb genutzt. Vor einer Wiederaufnahme des Betriebs nach einer Wiederherstellung werden zwischenzeitliche Löschungen erneut angewendet.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld, sofern der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Händler in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn der Händler nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Für den bei Zugang der Mitteilung laufenden Abrechnungszeitraum gelten die bisherigen Bedingungen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur für Änderungen, die den Vertrag an geänderte Technik, Rechtslage oder Abläufe anpassen, ohne die Rechte des Händlers zu verkürzen. Sie gilt insbesondere nicht für Preiserhöhungen, für Änderungen des Leistungsumfangs zulasten des Händlers und nicht für Änderungen der Haftung, der Kündigungsregeln oder der datenschutzrechtlichen Pflichten; solche Änderungen bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung. Kommt eine Änderungsvereinbarung nicht zustande, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Die ordentlichen Kündigungsrechte und Kündigungsfristen nach § 10 Abs. 1 bleiben unberührt.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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