Barrierefreiheit
Folien-Visualizer, Kundenbereich, Website und Shop-Plugins · Stand: 15. September 2026
Geltungsbereich
Diese Angaben gelten für die Website hexlizer.de, den Folien-Visualizer (eigener Link, Widget und Popup im Shop des Händlers), den Kundenbereich für Händler unter app.hexlizer.de und die Plugins für Shopware 5 und Shopware 6 ab Version 1.1.7.
Stand der Vereinbarkeit
Wir richten Hexlizer an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA aus, auf die auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Nach unserer Prüfung werden die Anforderungen weitgehend erfüllt; die bekannten Einschränkungen stehen weiter unten.
Geprüft haben wir im September 2026 mit einer automatisierten Prüfung (axe-core) aller Ansichten in allen vier Designs des Visualizers und in Bildschirmbreiten von 320 bis 1280 Pixeln, mit einer Durchsicht des Quelltexts nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA und mit Tests der Bedienung per Tastatur. Ein Test mit Menschen, die Screenreader nutzen, steht noch aus.
Was umgesetzt ist
- Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar; der Tastaturfokus ist in allen Designs sichtbar.
- Fenster (Ergebnis, Anmeldung, Nahansicht, Popup im Shop) halten den Fokus, lassen sich mit Escape schließen und geben den Fokus an eine sinnvolle Stelle zurück.
- Statusmeldungen wie Fortschritt, Fehler, Trefferzahl der Suche oder „Kopiert“ werden an Screenreader weitergegeben.
- Texte, Bedienelemente und Formularfelder erreichen die geforderten Kontraste; hinterlegt ein Händler eine eigene Farbe, wird die Schriftfarbe darauf automatisch passend gewählt.
- Formulare haben Beschriftungen, Pflichtangaben und Hinweise zum Zweck der Eingaben; Fehler werden angesagt.
- Die Seiten lassen sich bis 320 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen nutzen und vergrößern.
- Bewegungen und Übergänge entfallen, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist.
Bekannte Einschränkungen
- Die erzeugte Vorschau zeigt die Farbwirkung einer Folie auf dem eigenen Auto und ist damit naturgemäß ein visuelles Ergebnis. Folie, Hersteller und Oberfläche stehen zusätzlich als Text daneben.
- Farbmuster und Materialkugeln sind Bilder; der Name der Folie ist jeweils als Text vorhanden.
- Die PDF-Fassungen von AGB und Vertrag zur Auftragsverarbeitung sind nicht als barrierefreie PDF-Dateien ausgezeichnet. Derselbe Wortlaut steht als Webseite zur Verfügung (AGB, AVV), die ausgefüllte Ausfertigung im Kundenbereich ebenfalls als Webseite.
- Ist der Visualizer in einen Shop eingebunden, verantwortet der jeweilige Shopbetreiber die Barrierefreiheit der umgebenden Shopseite und seines hinterlegten Logos.
Barrieren melden
Sie stoßen auf eine Barriere oder benötigen Inhalte in anderer Form? Schreiben Sie uns an kontakt@hexlizer.de mit dem Betreff „Barrierefreiheit“. Nennen Sie uns nach Möglichkeit die Seite oder Funktion und Ihr Hilfsmittel (zum Beispiel Screenreader oder Browser). Wir antworten spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Für Händler: Textbaustein für Ihre Erklärung
Wenn Sie in Ihrem Shop eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, können Sie den eingebundenen Visualizer mit diesem Baustein beschreiben. Er ersetzt nicht Ihre eigene Erklärung, die unter anderem Ihren Shop, Ihre Kontaktmöglichkeit und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennt.
Für die Farbvorschau auf unserer Website nutzen wir den Folien-Visualizer Hexlizer der BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt). Nach Angaben des Anbieters ist der Visualizer an den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA ausgerichtet: Er ist vollständig per Tastatur bedienbar, gibt Statusmeldungen an Screenreader weiter und erfüllt die Kontrastanforderungen. Die erzeugte Vorschau ist ein Bild und vermittelt die Farbwirkung naturgemäß visuell; Folie, Hersteller und Oberfläche werden zusätzlich als Text angezeigt. Weitere Angaben: https://hexlizer.de/barrierefreiheit.html